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Unbenanntes Dokument
Versicherung für Jäger
Jäger haben insbesondere aufgrund ihres Umgangs mit Schusswaffen ein besonders
hohes Risiko zu tragen. Die Versicherung
Jäger oder für Freizeitjäger kann daher nicht umgangen werden,
da es sich dabei um eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung
handelt, die jeder Jäger vorweisen muss, um seinen Jagdschein bei der Jagdbehörde
einlösen zu können. Auch Förster, Forstbeamte oder Waffenbesitzer
sollten sie abschließen. Denn von der Schaden, der einem anderen durch
den Jäger zugefügt wurde, wird ersetzt. Dies kann ein Unfall sein
- z.B. durch einen umstürzenden Hochsitz - oder auch durch den Jagdhund
verursacht werden, der ein anderes Tier verletzt oder einen Verkehrsunfall verursacht.
Eventuelle Schmerzensgeldansprüche von Angehörigen die Schussverletzungen
davongetragen haben, sind auch abgedeckt. Die Jagdwaffen und das Zubehör
sind mitversichert - gegen Diebstahl, Beschädigung oder Verlust - und zwar
auch auf Reisen. Diese Jäger-Haftpflichtversicherung gilt oftmals weltweit.
Eine zusätzliche Unfallversicherung
schützt vor Schäden auf dem direkten Weg von und zur Jagd, vor Unfällen
bei der Jagd und beim Schießstand. Bei Abschluss einer Jagdhunde-Versicherung
werden die Tierarztkosten bei Verletzungen des Hundes ersetzt. Insbesondere
das Handeln mit Jagderzeugnissen (Wild und Wildbret) ist berücksichtigt,
sodass dadurch entstandene Schäden nicht zu Lasten des Jägers gehen
können.
Der Jagdsport ist sicherlich interessant, doch sollte man sich gerade dort um
eine ordentliche Absicherung kümmern.
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