Unbenanntes Dokument Versicherung für Jäger

Jäger haben insbesondere aufgrund ihres Umgangs mit Schusswaffen ein besonders hohes Risiko zu tragen. Die Versicherung Jäger oder für Freizeitjäger kann daher nicht umgangen werden, da es sich dabei um eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung handelt, die jeder Jäger vorweisen muss, um seinen Jagdschein bei der Jagdbehörde einlösen zu können. Auch Förster, Forstbeamte oder Waffenbesitzer sollten sie abschließen. Denn von der Schaden, der einem anderen durch den Jäger zugefügt wurde, wird ersetzt. Dies kann ein Unfall sein - z.B. durch einen umstürzenden Hochsitz - oder auch durch den Jagdhund verursacht werden, der ein anderes Tier verletzt oder einen Verkehrsunfall verursacht. Eventuelle Schmerzensgeldansprüche von Angehörigen die Schussverletzungen davongetragen haben, sind auch abgedeckt. Die Jagdwaffen und das Zubehör sind mitversichert - gegen Diebstahl, Beschädigung oder Verlust - und zwar auch auf Reisen. Diese Jäger-Haftpflichtversicherung gilt oftmals weltweit. Eine zusätzliche Unfallversicherung schützt vor Schäden auf dem direkten Weg von und zur Jagd, vor Unfällen bei der Jagd und beim Schießstand. Bei Abschluss einer Jagdhunde-Versicherung werden die Tierarztkosten bei Verletzungen des Hundes ersetzt. Insbesondere das Handeln mit Jagderzeugnissen (Wild und Wildbret) ist berücksichtigt, sodass dadurch entstandene Schäden nicht zu Lasten des Jägers gehen können.
Der Jagdsport ist sicherlich interessant, doch sollte man sich gerade dort um eine ordentliche Absicherung kümmern.