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Infos zum Thema private Krankenversicherung ( PKV )
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung steht nicht jedem zur Verfügung.
Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt werden sollten, um eine private
Krankenversicherung abschließen zu können. Der Abschluss der
privaten Krankenversicherung hängt von dem Eintrittsalter, dem Geschlecht
und dem Gesundheitszustand ab.
Darüber hinaus spielt die Versicherungspflichtgrenze auch eine wichtige
Rolle bei dem Abschluss. Das Brutto-Jahreseinkommen entscheidet bei bestimmten
Gruppen die Möglichkeit des Wechsels in eine private
Krankenkasse.
Unternehmer, Freiberufler, Selbständige sind nicht versicherungspflichtig.
Sie können sich – unabhängig von ihrem Jahreseinkommen - entscheiden,
ob sie sich privat versichern oder in die gesetzliche Krankenkasse eintreten.
Arbeitnehmer, Angestellte, die mehr als 47.700 Euro pro Jahr verdienen, können
sich privat versichern.
Diejenigen Personen, deren Brutto-Jahreseinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze
liegt, müssen in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, aber sie haben
die Möglichkeit, eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen,
damit können sie die Lücke der gesetzlichen Kasse schließen.
Beamte, Beihilfeberechtigte können in die private Krankenkasse eintreten.
Sie müssen in der Regel ihre Arztrechnung unabhängig vom Gehalt selber
bezahlen, sie erhalten aber einen Kostenzuschuss.
Studenten werden zur Vollendung des 28. Lebensjahrs über die Eltern versichert.
Danach genießen sie bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs oder bis zum
14. Fachsemester die günstigen Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Nach dieser Zeit können sie zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.
Was bietet eine private Krankenversicherung?
Eine private Krankenversicherung verfügt über besonders attraktive
Leistungsangebote. Sie übernimmt Kosten, die von den gesetzlichen Krankenkassen
schon längst nicht mehr übernommen werden.
Eine private Krankenversicherung bietet folgende Leistungen:
deckt sämtliche Krankenkosten der versicherten Person ab
durch eine Krankenzusatzversicherung bietet dem gesetzlich Versicherten zusätzlichen
Versicherungsschutz
übernimmt die entstehenden Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt übernimmt
die Kosten, die bei einer medizinischen Behandlung im Ausland entstehen
sichert freie Arzt- und Krankenhauswahl ( dazu gehört Anspruch auf Chefarztbehandlung
und Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer )
volle Kostenerstattung für Arznei- und Heilmittel sowie für Heilpraktikerleistungen
hohe Kostenerstattung für Sehhilfen
weltweit Versicherungsschutz
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