Unbenanntes Dokument Sozialrecht

Derzeit sind rund zwei Millionen Bundesbürger pflegebedürftig. Nach einer Schätzung werden es 2030 rund drei Millionen sein. Mittlerweile denken wir über die monatlichen Kosten einer pflegebedürftigen Person relativ realistisch. Bei einer Umfrage nach den Pflegekosten eines Pflegefalles in einem Heim der Stufe 2 (Schwer-Pflegebedürftigkeit) gab es folgende Auswertung. Ca. 1/3 schätzen die Kosten auf über 3.000,00 Euro/Monat. Fast die Hälfte der Bürger gaben bei der Schätzung 2.000,00 bis 3.000,00 Euro an. Etwa 10 % gaben weniger als 2.000,00 Euro an.
Die eigentlichen Kosten von etwa 3.000,00 Euro/Monat werden von der Pflegepflichtversicherung mit 1.279,00 Euro übernommen. Die restlichen Kosten müssen also selbst beigesteuert werden. Weitere Tipps zur Pflegeversicherung, zum Sozialrecht und der Altervorsorge finden Sie auch bei www.sozialrecht-24.de. Hierbei hilft eine zusätzliche private Absicherung. Hier gibt es zahlreiche Modelle und Tarife, die teilweise die Pflegestufe 3 (Schwerst-Pflegebedürftigkeit) aber auch ergänzend die Pflegebedürftigkeit nach Stufe II (Schwer-Pflegebedürftigkeit) absichern.