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Unbenanntes Dokument
Schade um den "Wein"
Laut EU-Gesetz handelt es sich bei einem Schaumwein um einen Wein,
der bei 20°C mindestens 3 bar Kohlensäure-Druck aufweist. Für
einen Qualitätsschaumwein gelten strengere Auflagen, so muss er einen Kohlensäure-Druck
von zumindest 3,5 bar aufweisen, zudem muss der Alkoholgehalt bei mindestens
9,5% liegen und die Lagerung auf der Hefe nicht kürzer als 60 Tage gewesen
sein.
Um den Süßegrad eines Schaumweins anzugeben, werden folgende Ausdrücke
verwendet: brut nature oder brut sauvage für einen Restzuckergehalt unter
3 g/l, extra brut für einen Restzuckergehalt unter 6 g/l, liegt der Gehalt
bei unter 15 g/l wird die Bezeichnung brut verwendet, bei 12-20 g/l extra dry;
sec, dry oder trocken ist ein Schaumwein, wenn er einen Restzuckergehalt zwischen
17 und 35 g/l aufweist, demi-sec wenn der Restzuckergehalt zwischen 33 und 50
g/l liegt und als doux oder süß wird ein Schaumwein mit einem Restzuckergehalt
von mehr als 50 g/l bezeichnet.
Für Schaumweine gibt es je nach Erzeugerland verschiedene Bezeichnungen,
die zum Teil gesetzlich geschützt sind und zum Teil weitere Auflagen erfüllen
müssen, um eine bestimmte Bezeichnung tragen zu dürfen, wie zum Beispiel
der Champagner.
Als Champagner
darf ausschließlich Schaumwein
aus der französischen Region Champagne bezeichnet werden, der was die Herstellung
und die Rebsortenauswahl bestimmte Bedingungen erfüllt. Andere französische
Schaumweine, die nach denselben Qualitätsstandards wie Champagner hergestellt
werden, aber nicht aus der Champagne stammen, werden Cremant genannt. In Deutschland
und Österreich ist der bekanteste Schaumwein natürlich der Sekt,
von Sekt aus Massenbetrieben bis zu edlen Winzersekten. In Spanien gibt es den
Cava, in Italien Spumante, in Kalifornien und Australien Sparkling Wine, um
nur einige Beispiele zu nennen.
Schaumweine sollten in der Regel bald getrunken werden, da nur wenige Schaumweine
über ein Entwicklungspotential in der Flasche verfügen, dies ist jedoch
sehr stark vom Jahrgang abhängig und eine wirkliche Ausnahme.
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